Steuerberaterprüfung
Inhalt der Steuerberaterprüfung
Sowohl bei der Beschäftigung in einem Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen als auch in der Steuerabteilung eines Industrie- oder Dienstleistungsunternehmens ist die erfolgreiche Ablegung des Steuerberaterexamens eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Karriere.
Das Steuerberaterexamen setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen, deren Bestandteile die folgenden Prüfungsgebiete sind:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechtes,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren, die zu je sechs Stunden abgehalten werden. Nur wer die schriftliche Prüfung besteht, wird zur mündlichen Prüfung im Folgejahr eingeladen.
Die mündliche Prüfung teilt sich auf in einen Kurzvortag und ein anschließendes Prüfungsgespräch. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 bis 90 Minuten. Dem Berufsanwärter wird für den Kurzvortrag eine dreißigminütige Vorbereitungszeit gewährt, in denen er eines der drei vorgeschlagenen Themen bearbeitet. Der Vortrag selbst soll maximal zehn Minuten dauern. Die weitere Prüfung wird dann als Prüfungsgespräch zwischen Prüfungsausschuss und Berufsanwärter statt. Nach bestandenem Examen, wobei schriftliche und mündliche Prüfung jeweils 50 Prozent zählen, erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag die Bestellung zum Steuerberater.
Die erfolgreiche Berufstätigkeit setzt neben dem im Rahmen der universitären Ausbildung erworbenen Methoden- und Fachwissen auch praktische Erfahrungen voraus. Deshalb empfiehlt es sich, das Studium durch Praktika bzw. eine Werkstudententätigkeit zu ergänzen. Durch eine Ausbildung vor dem Studium zum Steuerfachangestellten oder das Verbundstudium Steuern (Verknüpfung einer Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten und ein Bachelorstudium im Studiengang Wirtschaftswissenschaften an unserem Fachbereich oder im Studiengang Wirtschaftsrecht) können die praktischen Erfahrungen noch vertieft werden.
Aufgrund der komplexen Fragestellungen ist eine Promotion für eine Karriere als steuerlicher Berater wegen der dabei erworbenen Fachkenntnisse sehr dienlich. Darüber hinaus werden durch die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Steuerlehrstuhl viele Kompetenzen erworben, die für eine erfolgreiche Tätigkeit als steuerlicher Berater sehr hilfreich sind.